Einladung zur Generalversammlung 2014

Zu der diesjährigen Generalversammlung laden wir Dich für

Freitag, den 25. Juli 2014, 18.00 Uhr
Sitzungsort: Magic Fit, Königshofstr. 57, 6800 Feldkirch

recht herzlich ein.

Wir möchten einen Überblick über die Ereignisse der letzten 4 Jahre bekannt geben.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Berichte
5. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses
6. Entlastung des Vorstandes
7. Änderungen der Statuten
8. Neuwahlen Vorstand
9. Weitere Anträge und Allfälliges
10. Schlusswort

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und wünschen allen eine gute Anreise.

Mit freundlichen Grüßen

Maurer Nadja (Obfrau)
 

Auszug Statuten

§ 4 Arten der Mitgliedschaft

Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.

Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen.

Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrages fördern bzw. aktive Mitglieder die Angebote des Vereines nutzen sich aber ansonsten nicht an der Vereinsarbeit beteiligen.

Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.

§ 9 Die Generalversammlung

Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.
Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung – können nur zur Tagesordnung gefasst werden.

Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen werden durch einen Bevollmächtigten vertreten. Die Übertragung des Stimmrechtes auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.

Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder bzw. ihrer Vertreter (siehe Abs. 6) beschlussfähig. Ist die General-versammlung zur festgesetzten Stunde nicht beschlussfähig, so findet die General-versammlung 15 Minuten später mit derselben Tagesordnung statt, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig ist.

Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereines geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.

Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Obmann, in dessen Verhinderung sein Stellvertreter. Wenn auch dieser verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.